Hier findest du alle notwendigen Formulare die Apotheke betreffend.
Folgende Dienste unterliegen dem Amt für Gesundheitssteuerung der Autonomen Provinz Bozen:
- Ermächtigung zum Großhandelsvertrieb von Humanarzneimitteln
Wer einen Betrieb als Großhändler oder Verwahrer von Humanarzneimitteln eröffnen will, muss vorab die Ermächtigung der Direktorin / des Direktors der Abteilung Gesundheit einholen. Die Genehmigung ist für den... - Führung einer Apotheke als Gesellschaft
Wie von der Regelung im betroffenen Bereich vorgesehen, ist die Inhaberschaft einer Apotheke neben natürlichen Personen auch Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften und Genossenschaften mit beschränkter Haftung erlaubt. Die... - Meldung Schließung der Apotheke wegen Urlaubes
Die Apotheken haben Anrecht auf eine jährliche Ferienschließung von höchstens 30 Tagen, wobei auch halbe Tage beansprucht werden können. Die Schließung der Apotheke wegen Urlaubes muss vom Amt für... - Meldung des Dienstbeginns und des Dienstendes von mitarbeitenden Apothekerinnen und Apothekern
Die Inhaberinnen / Inhaber einer Apotheke sowie eines zum Verkauf von Medikamenten ermächtigten Handelsbetriebes sind verpflichtet, der Abteilung Gesundheit, Amt für Gesundheitssteuerung den Namen und das Datum des Dienstbeginns, sowie des... - Reguläre Öffnungszeiten der Apotheken
Die reguläre Öffnungszeit der Apotheken beträgt mindestens 40 Stunden pro Woche und umfasst die Pflichtöffnung zwischen Montag und Samstag an fünf Vormittagen von 9.00 bis 12.00 Uhr und an vier Nachmittagen von 15.30 bis... - Verkauf von Medikamenten durch Handelsbetriebe
Möchte man einen Handelsbetrieb für den Verkauf von Medikamenten eröffnen, findet man sämtliche Informationen zu den Voraussetzungen sowie die dazu nötigen Formulare auf der Homepage des Gesundheitsministeriums. Da das Amt... - Wohnortszulage für Landapotheken
Bei der sogenannten Wohnortszulage handelt es sich um einen von gesamtstaatlichen Bestimmungen vorgesehenen Beitrag an die Landapotheken (Begriffserklärung weiter unten), um der Konzentration von Apotheken in den Städten zu Ungunsten der... - Zeitweilige Vertretung in der Führung einer Apotheke
Im Falle einer zeitweiligen Vertretung durch eine Apothekerin oder einen Apotheker in der Führung einer Apotheke, welche mehr als 7 Tage dauert, ist der Inhaber / die Inhaberin oder der Leiter / die Leiterin der Apotheke verpflichtet, diese der...