Die Eintragung in das Berufsverzeichnis ist für jede/n Apotheker/In, der seinen Beruf ausübt, vom Gesetz vorgeschrieben. Der/die Apotheker/in ist verpflichtet, das Sekretariat der Berufskammer über jede Änderung des ausgeübten Berufes und des Wohnsitzes in Kenntnis zu setzen sowie eventuelle Fehler oder Unstimmigkeiten im Berufsverzeichnis bekannt zu geben. Laut Art. 21 des Lgs.D.C.P.S. Nr. 233 vom 13.09.1946 sind alle Eingeschriebenen folglich automatisch auch bei der ENPAF - nationales Führsorgeinstitut (Rentenversicherung) für Apotheker/Innen “Ente Nazionale di Previdenza e Assistenza Farmacisti” eingetragen und zur Zahlung der diesbezüglichen jährlichen Beiträge verpflichtet, unabhängig davon, ob der Beruf ausgeübt wird oder nicht.
Ab dem 01.11.2023 müssen Anträge auf Eintragung und/oder Versetzung in die Apothekerkammer Bozen, sowie der Antrag auf Streichung aus dem Berufsverzeichnis der Apothekerkammer Bozen durch die RUF "Rete Unica Federale" ausschließlich mittels Online-Verfahren eingereicht werden. Die RUF besteht nur in italienischer Fassung da es sich um ein nationales Programm handelt.
Einschreibung in das Berufsverzeichnis
Der Antrag auf Eintragung in das Berufsverzeichnis der Apotheker muss ausschließlich über das Online-Verfahren RUF eingereicht werden, das über den folgenden Link zugänglich ist.
Der Mitgliedsbeitrag für das Jahr 2026 kann online über folgendem Link eingezahlt werden: PagoPA - Bezahlung 2026 Mitgliedsbeitrag Apothekerkammer
Die Sekretariatsgebühren sind einmalig, bei Einschreibung in das Berufsverzeichnis fällig und können über folgendem Link eingezahlt werden: PagoPA - Bezahlung Sekretariatsgebühren Apothekerkammer 2026
Versetzung in das Berufsverzeichnis von Bozen
Der Antrag auf Versetzung in das Berufsverzeichnis der Apothekerkammer von Bozen muss ausschließlich über das Online-Verfahren eingereicht werden, das über den folgenden Link zugänglich ist.
Die Sekretariatsgebühren sind einmalig, bei Einreichung um Versetzung in das Berufsverzeichnis fällig und können über folgendem Link eingezahlt werden: PagoPA - Bezahlung Sekretariatsgebühren Apothekerkammer
Hinweis: Italienische Staatsbürgen können die verschiedenen Bestätigungen (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Wohnort, usw.) – falls im Besitz eines SPID und/oder CIE-Zuganges – direkt über die Seite „Anagrafe Nazionale“ herunterladen.
Streichung aus dem Berufsverzeichnis
Der Antrag auf Streichung aus dem Berufsverzeichnis der Apothekerkammer Bozen muss ausschließlich über das Online-Verfahren eingereicht werden, das über den folgenden Link zugänglich ist. Der Antrag ist innerhalb 15. Dezember jeden Jahres einzureichen. Der Mitgliedsbeitrag ist jährlich ab 01.01 verpflichtend zu bezahlen. Nach erfolgter Streichung aus dem Berufsverzeichnis darf der Beruf des/der Apothekers/In in Italien NICHT mehr ausgübt werden.
Die Streichung aus dem Berufsverzeichnis wegen Zahlungssäumigkeit erfolgt nicht nur wegen der Zahlungssäumigkeit des jährlichen Mitgliedsbeitrages der Apothekerkammer (Art. 3, K. 1, B. g D.Lgs.C.P.S. Nr. 233/46), sondern auch wegen Zahlungssäumigkeit der jährlich verpflichtenden Vorsorgebeiträge der ENPAF (Art. 21 D.Lgs.C.P.S. Nr. 233/46).