Gemäß den "Leitlinien für Webseiten der öffentlichen Verwaltung 2011" und insbesondere unter Bezugnahme auf Kapitel 4 "Leitlinien und Instrumente zur Sicherung der Qualität von Webseiten der öffentlichen Verwaltung" (Tabelle 5), muss jede institutionelle Webseite der öffentlichen Verwaltung eine Liste thematischer Webseiten in einem direkt auf der Startseite zugänglichen Bereich enthalten. Thematische bzw. verwandte Seiten sind Webseiten, die auch in Zusammenarbeit zwischen mehreren Verwaltungen zu einem bestimmten Zweck erstellt werden.
- Keine verwandten Seiten zum heutigen Zeitpunkt vorhanden.